Schirmer, Uwe: Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656) – Strukturen, Verfassung, Funktionseliten

Schirmer, Uwe: Kursächsische Staatsfinanzen (1456-1656) – Strukturen, Verfassung, Funktionseliten (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, 28) […], i: Geldgeschichtliche Nachrichten 43 (2008) 239, s. 237f.

Recension

In seiner 2006 erschienenen Habilitationsschrift untersucht Uwe Schirmer die „Geschichte der kursächsischen Staatsfinanzen“, die er auch als „Problemgeschichte des Staatsbildungsprozesses“ begreift (S. 19). Der Untersuchungszeitraum wird begrenzt durch die Reformen Kurfürst Friedrichs II. aus dem Jahr 1456, die mittelfristig zur „Sanierung der landesherrlichen Geld- und Naturaleinkünfte“ führten (S. 23, S. 58f.) und dem Tod Kurfürst Johann Georgs I., der testamentarisch der wenig später realisierten Teilung von Herrschaft und Land zugestimmt hatte. Ziele der Studie sind (1) „die Rekonstruktion der kursächsischen Finanzen, also der landesherrlichen und landständischen Einnahmen und Ausgaben“ sowie die Untersuchung (2) der „Entwicklung und Ausformung der gesamten Finanzverwaltung“ und (3) der Zusammensetzung der „wesentlichen Entscheidungsträger“ innerhalb der kursächsischen Verwaltung (S. 23).

Die Arbeit ist chronologisch strukturiert und in vier umfangreiche Teilkapitel untergliedert. Ihr liegt das dreistufige Entwicklungsmodell Gerhard Oestrichs zugrunde (S. 34f.), in dem dieser die Genese des „Militär-, Wirtschafts- und Verwaltungsstaat[s]“ aus den spätmittelalterlichen „Früh- und Vorformen von Staatlichkeit“ beschrieben hatte (S. 34f.).

Das erste Kapitel „Landesherrschaft und Finanzwesen (1456-1485) – Dezentralisierte Staatlichkeit“ (S. 55-136) umfasst den Zeitraum von 1456 bis zur Leipziger Teilung. Schirmer konstatiert die Durchführung vorteilhafter Reformen in dieser Zeit, hält die Deckung des Haushalts aber dennoch allein durch die Erträge des Bergbaus, der Ämter und der indirekten Steuer sowie durch Kreditaufnahmen bei „Liquiditätsengpässen“ für gesichert (S.  135). Bis zur Berufung des Landrentmeisters Johann von Mergenthal im Jahr 1469 war der Freiberger Münzmeister eine der „einflussreichsten Personen“ innerhalb der Finanzverwaltung (S. 55). Er verwaltete und kontrollierte die Erträge des Bergbaus, über die der Landesherr das Vorkaufsrecht beanspruchte. Neben der Aufsicht über die Vermünzung in der Freiberger Prägestätte agierte der Münzmeister zeitweilig auch als „Bankier und Wechsler“ des Fürsten (S. 55). An Einfluss verlor er vor allem durch die nachlassenden Bergbauerträge in den 1450er Jahren, in denen Fürst und Münzmeister regelrecht in „peinliche Geldverlegenheiten“ gerieten (S. 56). Wurden in solchen finanziell prekären Situationen Gläubiger notwendig, so rekrutierte man diese fast ausschließlich aus der wettinischen Klientel. Insgesamt bewertet Schirmer die Haushaltslage der Wettiner aber positiv, seit 1477 hätten die sächsischen Kurfürsten mit „Jahreseinnahmen von ca. 80.000-137.000 fl zu den ‚finanziellen Großmächten‘“ des Alten Reiches gehört. – Der zweite Abschnitt „Landesherrliche und landständische Finanzen (1485-1539/47) – Der ernestinische und albertinische Finanzstaat“ (S. 139-513) beschäftigt sich gleichermaßen mit den ernestinischen Kurfürsten und albertinischen Herzögen bis zur Übertragung der Kurwürde auf die Albertiner. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden sowohl die albertinische als auch die ernestinische Finanzverwaltung reformiert, letzterer bescheinigt der Verfasser allerdings den größeren Erfolg: Das „Rechnungs- und Haushaltswesen im ernestinischen Sachsen der 1530er und 40er Jahre“ sei „moderner und flexibler“ gewesen als das der albertinischen Herzöge (S. 511f.). Beide Linien profitierten in diesen Jahrzehnten von den hohen Erträgen aus dem Silberbergbau: Die Albertiner konnten 1515 Einnahmen von 117.000 fl, die Ernestiner von 75.000 fl verzeichnen (S. 511f.). Die Schulden waren aber ebenfalls hoch, sie beliefen sich bei den Albertinern 1516/17 auf 600.000 fl, bei den Ernestinern 1514 auf mindestens 240.000 fl (S. 511f.). Zur „Tilgung der Passiva“ mussten Steuern erhoben und von den Landständen gebilligt werden, die so langfristig an Einfluss hinzugewannen (S. 512). – Der dritte Teil „Landesherrliche und landständische Finanzen im albertinischen Sachsen – Der Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungsstaat (1539/41-1591)“ (S. 517-722) widmet sich den umfassenden Reformen der Landesverwaltung bis zum Tod Christians I. Die Landstände gewannen durch die Übertragung weiterer Steuern an Einfluss hinzu (S. 720). Diese Einnahmequelle gehörte neben den Erträgen der Ämter und in abnehmendem Maße des Bergbaus zur wichtigsten Finanzquelle Kursachsens (S. 620f., S. 720f.). Münzen wurden auch weiterhin in großem Stil geprägt – von „1572 bis 1582 waren es im Jahresdurschnitt 423.387 Taler“ – wenngleich große administrative Änderungen vollzogen wurden: Man verlegte die Freiberger Münze nach Dresden, und die Münzstätten Schneeberg und Annaberg versanken in die Bedeutungslosigkeit (S. 621). Mit dem neu geprägten Geld bestritt der Fürst offenbar „zum großen Teil die Ausgaben für Bergbau und Montanwesen“ (S. 621f.). Trotz der hohen Schulden (1591 3.047.000 fl) gehörte Kursachsen innerhalb des Reiches immer noch zu den finanziell besser gestellten Territorialmächten (S. 720f.). – Der vierte und letzte Hauptteil „Bewährung und Krise (1591-1656). Der kursächsische Steuer- und Verwaltungsstaat unter Christian II. und Johann Georg I.“ (S. 725-873) beleuchtet die Krisenzeit, die durch die zehnjährige Vormundschaftsregierung (1591-1601) sowie das ruinöse Finanzgebaren Christians II. (1601-1611) eingeläutet wurde und bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges zwar zum Staatsbankrott Kursachsens führte, aber zugleich die Funktionsfähigkeit der kursächsischen Verwaltung bewies (S. 872f.).

Schirmers Habilitationsschrift beeindruckt nicht zuletzt aufgrund des enormen Umfangs der ausgewerteten ungedruckten Quellen, auf denen die Arbeit in erster Linie beruht. Die Studie ist, dem Konzept folgend, Finanzgeschichte als Teil des Staatsbildungsprozesses zu begreifen, vornehmlich institutionsgeschichtlich geprägt. Eine stärkere Einbindung der Geldgeschichte in die allgemeine Finanzgeschichte des silber- und münzreichen Sachsens wäre zwar wünschenswert gewesen, aufgrund des Fehlens grundlegender neuerer Vorarbeiten zur sächsischen Münzgeschichte hätte dies aber den Rahmen des Möglichen überstiegen.